FAQ - meistgestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen von unseren Klienten oder Interessenten. 

Was könnt ihr nach Pflegegrad abrechnen?

Je nach Pflegegrad die Kassen zahlen bis:

Grad der

Pflegebedürftigkeit

Pflegesachleistung /Monat

Pflegegrad 1

Kein Anspruch.

Pflegegrad 2

724 €

Pflegegrad 3

1.363 €

Pflegegrad 4

1.693 €

Pflegegrad 5

2.095 €

In seltenen Fällen, wenn der Kunde viele Leistungen benötigt, werden nicht alle Kosten von der Pflegekasse übernommen. In diesem Fall muss der Kunde die Differenz selbst bezahlen. Außerdem werden nicht alle Leistungen von der Pflegekasse übernehmen wie z.B. "Haustier füttern oder Gassi gehen". Wenn Sie Pflegebedürftig sind, rufen Sie uns an und wir finden eine maßgeschnittene Lösung für Sie!

Macht ihr einen Kostenvoranschlag ohne Klientenbesuch?

Nein. Um einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen zu können, müssen wir erst eine Pflegeanamnese/Screening machen und eine Pflegediagnose für den Klienten stellen. Nach diesem Termin werden wir alle Unterlagen vorbereiten (Pflegevertrag, Datenschutzeinwilligung, Kostenvoranschlag, etc.). Der Klient bekommt danach alle Unterlagen zum Unterzeichnen.

Ihr habt die Pflegediagnose durchgeführt. Was ist wenn der Klient keinen Pflegevertrag machen möchte?

Kein Problem! Der Klient muss den Pflegevertrag nicht mit uns abschließen. Falls der Pflegevertrag nicht zustande kommt, fallen leider einmalig Pauschalkosten von 90€ für unser Aufwand an.

Ich habe Pflegegrad 1 und brauche Haushaltshilfe. Könnt ihr mir sofort helfen?

Aufgrund des Personalmangels müssen wir sehen, ob der Kunde aufgenommen werden kann. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Entfernung zum Hauptsitz, Leistungsumfang, Art der Leistung: temporär oder dauerhaft. Auch vom Kunden wird eine große Terminflexibilität verlangt.

Rufen Sie uns gerne an! Wir versuchen eine Lösung für Sie zu finden!

Was ist Kombileistung?

Wenn wir nach unserer Abrechnung nicht den ganzen Anspruch des Klienten ausschöpfen, wird dem Klienten ein Teil des Pflegegelds erstattet.

Beispiel: Wir haben ein Klient mit Pflegegrad 2 und haben eine Rechnung der Pflegekasse im Wert von 344,50€ vorgelegt. Das ist 50% von der Sachleistung und deshalb hat der Klient 50% Anspruch vom Pflegegeld. Der Klient bekommt dann von der Pflegekasse 158€ erstattet. (50% von 316€ Anspruch)

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